eu taxonomie verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das mithilfe eines einheitlichen Kriterienkatalogs definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer grünen Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und operativen Betriebsausgaben (OpEx) den Taxonomie-Kriterien entspricht.

Begleitung bei der EU-Taxonomie-Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der erfolgreichen Implementierung der EU-Taxonomie-Anforderungen. Unser Service beginnt mit einer systematischen Analyse Ihrer Geschäftstätigkeiten zur Ermittlung taxonomierelevanter Aktivitäten. Anschließend bewerten wir diese auf Basis der EU-Kriterien hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der präzisen Ermittlung der erforderlichen Kennzahlen und sorgen damit für eine verlässliche und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihres Unternehmens.

Blick auf Waldfläche von oben

Vereinfachungen durch Omnibus-Verordnung

Durch das Omnibus-Paket wird der Anwendungsbereich für die EU-Taxonomie verringert und außerdem wird eine Wesentlichkeitsschwelle eingezogen. Damit werden Unternehmen mit weniger als 1 000 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 450 Mio. Euro von der Berichterstattungspflicht gemäß EU-Taxonomie befreit. Unter bestimmten Umständen kann es allerdings dennoch wertvoll für Sie sein, sich mit den Inhalten der Taxonomie-Verordnung auseinanderzusetzen. Kontaktieren sie uns – wir informieren Sie gerne zu den Details!

Nachhaltige Lieferkette

Das größte Risiko in diesem Kontext: Ihre Lieferketten nicht zu kennen! Übernehmen Sie aktiv Verantwortung für ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Nicht nur im eigenen Betrieb sondern auch bei Ihren vor- und nachgelagerten Partnern. Schaffen Sie stabile Partnerschaften, erkennen Sie ESG Risiken frühzeitig und realisieren Sie langfristige Kosteneinsparungen. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich entscheidende Wettbewerbsvorteile.

Stakeholder-Einbindung

„Warum sollen wir unsere Stakeholder einbinden und welchen Nutzen soll das bringen?“ Diese und ähnliche Fragestellungen diskutieren wir häufig mit unseren Kundinnen und Kunden. Unsere Antwort: „Weil Nachhaltigkeitsstrategien nicht im stillen Kämmerlein entworfen werden können!“ Insbesondere dann nicht, wenn Sie den Anspruch haben, dass Ihre ESG-Aktivitäten auf Verständnis und Akzeptanz stoßen sollen. Und dies ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass Ihre definierten Zielsetzungen auch erfolgreich realisiert werden.

Nachhaltigkeitsbericht

Ihr Nachhaltigkeitsbericht nach anerkannten Standards wie ESRS, VSME oder GRI - schafft die notwendige Transparenz, - ermöglicht Vergleichbarkeit und - befriedigt die Informationsbedürfnisse Ihrer wichtigsten Stakeholder Denn heute erwarten u.a. Ihre Kunden, Mitarbeitenden, Investoren, Banken, Aufsichtsräte und Eigentümer Aussagen darüber, wie Sie sich zum Thema Nachhaltigkeit positionieren und wie Sie Ihre ESG-Strategie anlegen. Als ausgebildete Sustainability Reporting Specialists unterstützen wir Sie dabei, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig ein wertvolles Kommunikationsinstrument zu schaffen!

unverbindliche anfrage

Wollen auch Sie eine maßgeschneiderte Nachhaltigkeitsberatung? Payer & Partner ESG Consulting analysiert mit Ihnen gemeinsam die Anforderungen, die Sie an Ihr Nachhaltigkeitsmanagement stellen und begleitet Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihrer individuellen und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Nachhaltigkeitsstrategie! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!