eu taxonomie verordnung
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das mithilfe eines einheitlichen Kriterienkatalogs definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer grünen Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und operativen Betriebsausgaben (OpEx) den Taxonomie-Kriterien entspricht.
Begleitung bei der EU-Taxonomie-Umsetzung
Wir begleiten Sie bei der erfolgreichen Implementierung der EU-Taxonomie-Anforderungen. Unser Service beginnt mit einer systematischen Analyse Ihrer Geschäftstätigkeiten zur Ermittlung taxonomierelevanter Aktivitäten. Anschließend bewerten wir diese auf Basis der EU-Kriterien hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der präzisen Ermittlung der erforderlichen Kennzahlen und sorgen damit für eine verlässliche und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihres Unternehmens.

Vereinfachungen durch Omnibus-Verordnung
Durch das Omnibus-Paket wird der Anwendungsbereich für die EU-Taxonomie verringert und außerdem wird eine Wesentlichkeitsschwelle eingezogen. Damit werden Unternehmen mit weniger als 1 000 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 450 Mio. Euro von der Berichterstattungspflicht gemäß EU-Taxonomie befreit. Unter bestimmten Umständen kann es allerdings dennoch wertvoll für Sie sein, sich mit den Inhalten der Taxonomie-Verordnung auseinanderzusetzen. Kontaktieren sie uns – wir informieren Sie gerne zu den Details!
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